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Cake day: July 22nd, 2024

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  • Hm.

    Ich find zwar auch nicht super wie das gelaufen ist, aber dennoch mal ein paar andere Argumente: -jeder kann einfach widersprechen oder irgendwas befürchten zu müssen -informationelle Selbstbestimmung ≈ DSGVO-konform - das ist gegeben. Das hat nichts mit Aufklärungspflicht zu tun -die Infos sind öffentlich zugänglich und (dem Standard entsprechend) barrierefrei - mehr muss und kann ein Anbieter (auch der Staat) nicht gewährleisten. Du kannst ja niemanden zwingen irgendwas zu studieren. Wenn es dann noch entsprechende Info-Kampagnen gibt…so weit fein -die Kernaufgabe des Staates besteht darin gesellschaftlich zu regulieren, im Kleinen, wie im Großen. Im Prinzip passiert das hier auch. Dein Mitspracherecht ist dein Wahlrecht -auch andere sensible Daten (zB Religionszugehörigkeit) werden vom Staat erhoben und verwaltet. Insofern also auch nichts neues. -der Mehrwert einer funktionierenden ePA ist immens für Patient und Behandelnde