

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte, dass der bloße Besitz von über 100 Bild- und Videodateien mit problematischem Inhalt auf den Rechnern des Polizisten kein eindeutig „vorwerfbares Fehlverhalten“ darstelle. Es sei nicht ersichtlich, dass der Beamte diese Dateien bewusst gesammelt oder gezielt gespeichert habe. Zwar könne in diesem Zusammenhang eine Disziplinarmaßnahme verhängt werden – doch für eine endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, die Voraussetzung für eine Suspendierung wäre, habe das Gericht derzeit keine ausreichende Wahrscheinlichkeit gesehen.
bitte gehen sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen.
aber den fall lorenz, den werden wir aufklären. pinky promise
ist pepe nicht son nazi ding?