

Naja die Klausel mit der Merz zu “Vergewaltigung in der Ehe = strafbar” zugestimmt hätte ist:
Im Folgenden gab es jedoch Kritik an dem Entwurf der CDU/CSU und FDP, da er eine sogenannte Widerspruchsklausel enthielt. Sie besagte: Eine Tat könne nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer dem widerspreche – es sei denn, es bestehe ein „besonderes öffentliches Interesse“.
Ganz ehrlich? Wenn jemand schon vergewaltigt, sehe ich persönlich das Risiko für weiteren Schaden an Leib und Leben der Vergewaltigten (gab damals nur die Hetero-Ehe) für doch eher groß an. (Falls das so nicht stimmt nehm ich gerne Links zu Studien, die mich aufklären.) Heißt da kann einer munter seine Frau Vergewaltigten und dann Bedrohen, damit sie später einer Strafverfolgung widerspricht. Wenn du Angst haben musst, dass du bei einer Verteilung deines Mannes hinterher vielleicht durch irgendwelche Beauftragten (fast) zu Tode geprügelt wirst, überlegst du dir das echt, ob du den wirklich verurteilt haben willst.
Da kann man das auch gleich komplett sein lassen, es steht dann vielleicht im Gesetz, dass das strafbar ist, aber droh halt genug und es kann dir als Vergewaltigter egal sein. Das hat sowas von “der Vergewaltigter verpflichtet sich dazu, seine Frau zusätzlich zur Vergewaltigung nicht noch weiter einzuschüchtern.”
Dieses “es besteht öffentliches Interesse” ist außerdem extrem weich und nichtssagend. Kannst schließlich einfach argumentieren, dass deim privates Schlafzimmer nicht öffentlich und öffentliches Interesse damit fehl Platz ist.
Auch ohne diese Klausel kann eine Frau zugunsten ihres Mannes aussagen. Wenn da festgestellt wird, dass die Frau Behauptungen von Dritten bzgl. einer Vergewaltigung konsequent widerspricht, wie soll dann überhaupt diesbezüglich ein Urteil zu Ungunsten des Mannes gefällt werden? Und wenn die Ehefrau der Grund für die falsche Anschuldigung ist, dann bringt die Anwesenheit einer solchen Klausel ebenfalls eher wenig bis nichts, die Frau möchte ja dann aktiv ihrem (Ex)Mann schaden, wieso also sollte sie plötzlich einfach widersprechen?
Und es ist ja auch nicht so, als ob man Merz nicht darum gebeten hätte da nochmal Begründungen zu liefern oder aber zu sagen, dass er seine Ansicht geändert hat, z.B.: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/friedrich-merz/fragen-antworten/herr-merz-warum-haben-sie-1997-dagegen-gestimmt-die-vergewaltigung-in-der-ehe-unter-strafe-zu-stellen-und-wie
Dass er diese Frage unbeantwortet gelassen hat, sagt ja auch noch einiges aus. Andere Fragen hat er ja beantwortet. Das wäre die Gelegenheit gewesen, seine Position nochmals klarer darzustellen oder aber mind. zu behaupten (muss ja nicht stimmen, ist schwer überprüfbar), dass er das nun anders sieht.