Lest bei Interesse am besten den ganzen Artikel, er enthält am Ende einige Updates!
Anders als Photovoltaikanlagen müssen Balkonkraftwerke ab einer Installationshöhe von vier Metern keine besonderen technischen Auflagen erfüllen. Die Fachkommission Bautechnik der Bundesländer habe in ihrer jüngsten Sitzung besprochen, dass Steckersolargeräte keine Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen darstellten, teilte der aktuelle Kommissionsvorsitzende Martin Rücker vom Innenministerium Schleswig-Holstein auf Anfrage von Golem.de mit. Daher müssten die Geräte auch nicht die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) erfüllen.
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