Der Präsident des Verkehrsgerichtstages findet, wer ohne Helm Fahrrad fährt, dürfe nicht damit rechnen, dass er das volle Schmerzensgeld erhält. Dazu verwies er auf ein Urteil in Österreich.
Wenn das nicht der erste Schritt auf dem Weg zur Helmpflicht ist…
Dürfte ich dezent darauf hinweisen, dass ich nirgendswo fordere, dass sich Kraftfahrer aufführen dürfen wie die Axt im Wald?
Und dürfte ich desweiteren darauf hinweisen, dass es durchaus möglich ist beides zu fordern?
@einkorn
Ersteres habe ich nicht behauptet.
Und natürlich geht beides zu fordern. Warum auch nicht?
Du meinst mich erinnern zu müssen, dass Autos nicht alles dürfen, als ob ich das nicht wüsste.
Die Formulierung “Es wäre unserem Sinne zu fordern…”, als ob ich das nicht auch tun würde.
Das ist so der Tenor der hier die ganze Zeit kommt, obwohl meine einzige Forderung nach einer >>zusätzlichen<< Maßnahme ist.