Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die zuvor von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren.

  • Laser@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    22
    ·
    4 days ago

    Wahrlich eine Riesenüberraschung, aber auch egal, es ging ja nur darum, Aktionismus zu zeigen.