Nach einem Instagram-Post mit einer die Polizei beleidigenden Aussage steht die Vorsitzende der Grünen Jugend auch bei Parteikollegen in der Kritik. In einem Podcast räumt sie zwar Fehler ein, bekräftigt aber ihre Kritik im Grundsatz.
Nachtrag: Ist die Aussage “Kein Freund, kein Helfer” genauso wie ACAB auch durch die Meinungsfreiheit abgedeckt? Würde mich interessieren falls ich mal ein Shirt drucken will
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist “die Kundgabe der Buchstabenkombination ‘ACAB’ im öffentlichen Raum” an sich von der Meinungsfreiheit gedeckt und “nicht ohne weiteres strafbar”. Eine strafbare Beleidigung läge nur dann vor, wenn sich die Äußerung auf eine “hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe” bezieht.
steht so im Nachrichtentext, also ja ist Meinungsfreiheit.
Zumal ACAB ja auch noch um einiges konkreter ist als kein Freund, kein Helfer. Bei letzterem wird keine Person(engruppe) erwähnt, also kann auch niemand beleidigt werden.
Ebend. Sonst wäre ja “die Polizei ist schlecht” eine Beleidigung. Dass Bastard vor Gericht geht, macht ja noch Sinn (auch, wenn ich diesen ganzen Ehrverletzungs-Quatsch doof finde), und ist m.M. auch ziemlich geschmacklos.
steht so im Nachrichtentext, also ja ist Meinungsfreiheit.
Zumal ACAB ja auch noch um einiges konkreter ist als kein Freund, kein Helfer. Bei letzterem wird keine Person(engruppe) erwähnt, also kann auch niemand beleidigt werden.
Ebend. Sonst wäre ja “die Polizei ist schlecht” eine Beleidigung. Dass Bastard vor Gericht geht, macht ja noch Sinn (auch, wenn ich diesen ganzen Ehrverletzungs-Quatsch doof finde), und ist m.M. auch ziemlich geschmacklos.
Das geht im Übrigen auf die lange Diskussion um “Soldaten sind Mörder” zurück, die sehr lange als Beleidigung bestraft wurde.