Eine Studie zeigt, dass die Polizei ein strukturelles Problem mit Diskriminierung hat. Ob die Bundesregierung daran etwas ändert, scheint fraglich.

  • cows_are_underrated@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    11
    ·
    2 days ago

    So brauche es etwa Schulungen und Weiterbildungen. Darüber hinaus seien auch strukturelle Verbesserungen nötig, etwa durch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das derzeit nicht für staatliche Akteure gilt.

    Was ist das denn fuer ein Scheiß? Ich dachte das gilt fuer alle.

    • Successful_Try543@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      7
      ·
      edit-2
      2 days ago

      So richtig verstehe ich das auch nicht:

      § 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

      Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend für

      1. Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

      2. Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder,

      3. Zivildienstleistende sowie anerkannte Kriegsdienstverweigerer, soweit ihre Heranziehung zum Zivildienst betroffen ist.

      https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=24

      Es könnte sein, dass im Beamtenrecht davon abweichende Regelungen enthalten sind, die dem AGG übergeordnet sind.

      Edit: Überschrift §24 AGG

      • Regenschirm@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        3
        ·
        edit-2
        2 days ago

        Nein der Anwendungsbereich des AGG ist hier nicht eröffnet. Dein zitierter Text gilt nur in diesem Zusammenhang mit §2 AGG. Eine Konkretisierung im AGG wäre auch nicht notwendig, da sich ein Diskriminierungsschutz vor Beamten aus dem Grundgesetz ableiten lässt. Edit: sofern nicht spezialgesetzlich in den beamtengesetzen schon vorhanden

        • Successful_Try543@feddit.org
          link
          fedilink
          arrow-up
          1
          ·
          2 days ago

          Nein der Anwendungsbereich des AGG ist hier nicht eröffnet.

          Wie passt das mit dem ersten Satz des von mir zitierten §24 AGG zusammen?

          • Regenschirm@feddit.org
            link
            fedilink
            arrow-up
            3
            ·
            edit-2
            2 days ago

            §24 gilt in den Fällen des §2, wovon keiner hier einschlägig sein dürfte. So passt das zusammen.

            • Successful_Try543@feddit.org
              link
              fedilink
              arrow-up
              3
              ·
              edit-2
              2 days ago

              Ach so. Danke. Das “hier” bezieht sich also auf den Zeitungsartikel (mit Ausnahme des Satzes über Homosexualität) und nicht auf den §24 AGG.