Nach Ansicht des RP kommt den Stadträten »keine ausreichend gewichtige repräsentative Funktion« zu, um als Vertreter der Landeshauptstadt am Pokalfinale teilzunehmen. Sofern ein Oberbürgermeister seine Stadt repräsentiere, bedürfe es in der Regel keiner weiteren Repräsentanten, entschied das RP.
Zudem kritisierte das RP den Ablauf: »Allein die Möglichkeit, Eintrittskarten für ein derartig nachgefragtes Spiel zu erwerben, die auf dem freien Markt nicht mehr erhältlich sind, stellt für den Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart einen dienstrechtlich unzulässigen Vorteil dar.«
Richtig so.