Datenschützer werfen der Bahn Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung vor. Die App DB Navigator sammle zu viele Daten der Nutzer und leite sie an Unternehmen wie Google und Adobe weiter. Von K. Wilhelm.
Es ein sehr gutes Beispiel um gerichtlich zu klären was “technisch notwendig” bedeutet. Wird leider Jahre brauchen, aber vielleicht haben wir hier ein gutes Ergebnis.
Nun, ich wäre sehr erstaunt wenn das Gericht entscheidet das die Abgabe von Informationen für Serviceverbesserung oder zur Missstandsaufklärung notwendig sind…
Wie funktionieren den Restaurants oder öffentliche Toiletten, wo nicht jeder danach gezwungen wird eine Bewertung abzugeben?
Aber wenn die Bahn schon anfängt einen Crashdumpübermittler als den Kleber, der deren schlecht geschriebene Anwendung abhält abzustürzen zu framen, kann man sich bestimmt hier auf einiges gefasst machen.
Es ein sehr gutes Beispiel um gerichtlich zu klären was “technisch notwendig” bedeutet. Wird leider Jahre brauchen, aber vielleicht haben wir hier ein gutes Ergebnis.
Nun, ich wäre sehr erstaunt wenn das Gericht entscheidet das die Abgabe von Informationen für Serviceverbesserung oder zur Missstandsaufklärung notwendig sind…
Wie funktionieren den Restaurants oder öffentliche Toiletten, wo nicht jeder danach gezwungen wird eine Bewertung abzugeben?
Aber wenn die Bahn schon anfängt einen Crashdumpübermittler als den Kleber, der deren schlecht geschriebene Anwendung abhält abzustürzen zu framen, kann man sich bestimmt hier auf einiges gefasst machen.
Alles gute zum Kuchentag!