Im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat der Verfassungsschutz eine "Stillhaltezusage" abgegeben. Bis zu einem Gerichtsurteil wird der Nachrichtendienst die Aussage nicht öffentlich wiederholen.
Dieses recht wurde schon vollkommen entzahnt. Afaik muss schon mehr oder minder der gesamte Staat gefallen sein damit das greift. Das Problem ist die Interpretation von “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”.
Es ist eher eine Klausel um später nach so einem Fall Wiederstandskämpfer zu begnadigen.
Dieses recht wurde schon vollkommen entzahnt. Afaik muss schon mehr oder minder der gesamte Staat gefallen sein damit das greift. Das Problem ist die Interpretation von “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”.
Es ist eher eine Klausel um später nach so einem Fall Wiederstandskämpfer zu begnadigen.