Im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat der Verfassungsschutz eine "Stillhaltezusage" abgegeben. Bis zu einem Gerichtsurteil wird der Nachrichtendienst die Aussage nicht öffentlich wiederholen.
Eine Ausrede mehr für die CxU, sich nicht für ein Prüfungsverfahren einzusetzen. Als die Entscheidung verkündet wurde, hat die Berliner Justizsenatorin das leider genauso schon im DLF angekündigt. :'/
Eigentlich ist weder das Gutachten noch die Einstufung eine Voraussetzung für ein Überprüfungsverfahren.
Eine Ausrede mehr für die CxU, sich nicht für ein Prüfungsverfahren einzusetzen. Als die Entscheidung verkündet wurde, hat die Berliner Justizsenatorin das leider genauso schon im DLF angekündigt. :'/
Eigentlich ist weder das Gutachten noch die Einstufung eine Voraussetzung für ein Überprüfungsverfahren.
Voraussetzung? Nein.
Ausrede? Ja!