Mir ist unklar, ob ich mein Multitool noch in der Bahn mitnehmen darf. Durch ein paar Tipps über Mastodon und Recherche habe ich Dinge gefunden, eine abschließende Antwort habe ich aber noch nicht.
Der Kriminalstatistik ist es ja egal, ob das Ziel einer polizeilichen Maßnahme rechtswidrig handelt oder nicht. Geht ja nur um die Maßnahme selbst, nicht um das Ergebnis.
Der Kriminalstatistik ist es ja egal, ob das Ziel einer polizeilichen Maßnahme rechtswidrig handelt oder nicht. Geht ja nur um die Maßnahme selbst, nicht um das Ergebnis.