Im Berliner Bezirk Neukölln wird ein Bericht zum Rechtsextremismus zurückgezogen – wohl aus Angst vor CDU und AfD. Dann veröffentlicht ihn eben die taz.

Es waren klare Worte, die Sarah Nagel am 20. März verlor. Das Neuköllner Bezirks­amt nehme „Rechtsextremismus als reale und aktuelle Gefahr nach wie vor sehr ernst“, erklärte die Jugendstadträtin und Linken-Politikerin, die in dem Berliner Bezirk auch Beauftragte für Strategien gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist. Rechte Propaganda und Gewalttaten seien in Neukölln „leider alltäglich“. Der Bezirk werde seine Gegenstrategien weiterentwickeln.

[…]

Nun aber ist der Bericht unbemerkt wieder einkassiert. Das Bezirksamt unter SPD-Bürgermeister Martin Hikel, in dem auch Ver­tre­te­r*in­nen von CDU, Grünen und der Linken sitzen, nahm ihn aus dem Internet. Nach taz-Informationen stecken dahinter rechtliche Bedenken, ob es mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist, dass die AfD in dem Bericht genannt wird – Bedenken, die aber nicht alle im Bezirksamt teilen. Zum anderen kritisiert die CDU, dass der Bericht „linksextreme Forderungen“ enthalte und auch „konservative Akteure“ als Problem benenne.

[…]

Für Nagel geht es eben auch um eine Grundsatzfrage. „Auch ein Bezirksamt muss rechtsextreme Gefahren benennen, wenn diese vorliegen. Und wenn diese von der AfD ausgehen, dann darf auch das nicht verschwiegen werden.“

[…]

Auch bei den Neuköllner Initiativen wird man über das Vorgehen der CDU und des Bezirksamts nicht erbaut sein. Im Bericht selbst wird ein Vertreter des Bündnis Neukölln zitiiert, als hätte er etwas geahnt: „Manchmal würde man sich ein bisschen mehr Haltung, ein bisschen mehr Selbstbewusstsein wünschen, was den Umgang mit irgendwelchen Klagen von beispielsweise der AfD angeht.“

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    3 days ago

    Die Neuköllner CDU übt aber noch weitere Kritik an dem Bericht – und fordert, diesen nicht zu überarbeiten, sondern gänzlich und endgültig zurückziehen. Der Bericht enthalte „methodische Mängel“ und „völlig inakzeptable Forderungen nach Abschaffung der Sicherheitsbehörden“ sowie „unanständige Angriffe“ auf die Polizei, kritisiert CDU-Kreischef Falko Liecke. Nagel wirft er mit dem Bericht einen Alleingang vor, sie missbrauche ihr Amt für „politische Agitation“. Die CDU fühlt sich offenbar mitangesprochen und stößt sich vor allem daran, dass in dem Bericht das zivilgesellschaftliche Bündnis Neukölln mit dem Satz zitiert wird, dass es im Bezirk ein Milieu von „Nazis“ bis „konservativen Akteuren“ gebe. „Wer solch ein Bild unseres Bezirks hat, darf keine Verantwortung für ihn tragen“, kritisiert Liecke Richtung Nagel.

    Getroffene Hunde bellen. Wichtig ist natürlich, dass nicht relevant ist, wie die tatsächliche Situation im Berzirk ist, sondern welches Bild jemand von diesem Bezirk hat.

    Bürgermeister Martin Hikel, der auch Berliner SPD-Chef ist, gibt sich zugeknöpft. Er lässt seinen Sprecher lediglich ausrichten, dass der Bericht derzeit „überarbeitet“ werde.

    Das man von der SPD-Gruppe, in der Franziska Giffey als rechtes U-Boot großgeworden ist, keine Haltung gegen Rechtsextremisten und ihre “konservativen” Steigügelhalter zu sehen bekommt, überrascht leider nicht.

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      1 day ago

      Gegenposition:

      1. Ich behaupte das Bezirksamt Neukölln, insbesondere Sarah Nagel haben hier Ihre Kompetenz überschritten. Zuständig wäre zunächst die Senatsinnenverwaltung gewesen, an die die Anfrage weiterzuleiten gewesen wäre, mit der Bitte um Stellungnahme. Entsprechend wäre auf den Berichts des Verfassungsschutz hinzuweisen gewesen, der sich ggfs. hinsichtlich der Bezirke im einzelnen schriftlich hätte äußern können. Wobei auch hier die Frage gewesen wäre, was beabsichtigt die Einteilung rechtsextreme motivierter Gewalt nach Bezirken, da Berlin ein Land ist und lediglich der Verwaltung nach in Bezirke eingeteilt wird. Dass keine eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt, obwohl eindeutig auch gerichtlich bestätigt wurde.

      2. Dem Bericht mangelt es an Quellenangaben

      In Neukölln haben wir seit 40 Jahren aktive militante Neonazis. Immer unter unterschiedlichen Namen, heute nennen sie sich „Der III. Weg“. Was die Situation in Neukölln ausmacht, ist dass diese Neonazis eingebunden und vernetzt sind in ein rechtes bürgerliches Milieu, besonders in AfDStrukturen. Es gibt in Neukölln ein Milieu, in dem Nazis, Fußball-Hooligans, AfD’ler bis hin zu konservativen Akteuren zusammenkommen.

      Auch ohne Quellenangabe und im Bericht und nach dem Wortlaut und der Satzstellung nach, wird hier eindeutig ein Bezug zu Konservativen hergestellt, unter die die CDU subsumiert werden kann. Aus meiner Sicht ist der Einwand der CDU berechtigt.

      Das man von der SPD-Gruppe, in der Franziska Giffey als rechtes U-Boot großgeworden ist, keine Haltung gegen Rechtsextremisten und ihre “konservativen” Steigügelhalter zu sehen bekommt, überrascht leider nicht.

      Die Rolle von Frau Nagel ist hier viel relevanter, sie ist schlicht für ihr Amt ungeeignet, nicht zuletzt da Sie einen TAZ Schreiber beauftragt hat und hier möglicherweise private Verbindungen bestehen, sodass das Ziel eines neutralen Berichtes voll verfehlt wurde.

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        1 day ago

        zu 1.

        Die Worte fielen bei einer Premiere: der Vorstellung des ersten Berichts des Bezirks zu rechtsextremen Aktivitäten in Neukölln. Die Bezirksverordnetenversammlung hatte diesen bereits 2017 erbeten – nachdem Rechtsextreme eine Serie von Straftaten losgetreten hatten, die auch bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Den Bericht verantwortete nun Stadträtin Nagel, er listet auf 60 Seiten rechtsextreme Straftaten und Netzwerke im Bezirk auf.

        Eine Stadträtin, die dem Auftrag der BVV nachkommt, vorzuwerfen sie hätte ihre Kompetenzen überschritten ist schon ein starkes Stück.

        Wobei auch hier die Frage gewesen wäre, was beabsichtigt die Einteilung rechtsextreme motivierter Gewalt nach Bezirken, da Berlin ein Land ist und lediglich der Verwaltung nach in Bezirke eingeteilt wird

        Ist dir klar, dass die Berliner Bezirke in ihrer Rolle das sind, was woanders die Landkreise und kreisfreien Städte sind? (Auch wenn es gesetzlich ein paar Unterschiede gibt, s.u.) Nach dieser Logik dürfte Nürnberg weder zu Rechtsextremismus noch zu sonstigen Straftaten einen Bericht verfassen, ohne sich den bei der Landesregierung absegnen zu lassen.

        Dass keine eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt, obwohl eindeutig auch gerichtlich bestätigt wurde.

        Das verstehe ich schon grammatisch nicht. Auch wenn die Bezirksverwaltungen keine “eigene Rechtspersönlichkeit” haben, sind sie Selbstverwaltungen entsprechend der Berliner Verfassung. Die Selbstverwaltung der Kommunen ist im Grundgesetz Art. 28 garantiert. Auch wenn die Bezirke keine Kommunen in dem Sinn sind, kommen sie im Land einer ähnlichen Aufgabe nach.

        Dem Bericht mangelt es an Quellenangaben
        Auch ohne Quellenangabe und im Bericht und nach dem Wortlaut und der Satzstellung nach, wird hier eindeutig ein Bezug zu Konservativen hergestellt, unter die die CDU subsumiert werden kann. Aus meiner Sicht ist der Einwand der CDU berechtigt

        Was? Der Bericht zitiert verschiedene Iniativen, die interviewt wurden und die Interviews sind klar als solche gekennzeichnet.

        Die Rolle von Frau Nagel ist hier viel relevanter, sie ist schlicht für ihr Amt ungeeignet, nicht zuletzt da Sie einen TAZ Schreiber beauftragt hat und hier möglicherweise private Verbindungen bestehen, sodass das Ziel eines neutralen Berichtes voll verfehlt wurde.

        Klar, die TAZ kann man einfach so beauftragen. Ich habe da selbst schon mehrere Artikel beauftragt… Aber auch witzig, wenn es nicht traurig wäre, wie du dich über fehlende Quellenangaben aufregst und dann irgendwelche persönlichen Verbindungen ohne jede Quelle in den Raum stellst.

        • Regenschirm@feddit.org
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          1 day ago

          Die BVV ist selbst Teil der Bezirksverwaltung eines Berliner Bezirks, der im übrigen nicht mit einer kreisfreien Stadt in Selbstverwaltung zu vergleichen ist, weil diese eben eine eigene Körperschaft ist, wohingegen Berlin eine einzige Gebietskörperschaft darstellt. Weswegen auch die Kompetenz nicht bei Frau Nagel liegt, sondern nach dem AZG bei der Hauptverwaltung. Ich weiß, dass das insbesondere in Neukölln gerne durchbrochen worden möchte, weshalb ich auch für eine Abschaffung der Bezirks- und Stadtratsämter bin, da hier stets ein falsches Verständnis von dieser Ebene entsteht. Insofern, nein, das ist kein starkes Stück, denn Frau Nagel war bereits in Ihrer Rolle als Leiterin des Ordnungsamtes umstritten.

          Zu deinen übrigen Antworten, getroffene Hunde bellen.

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            1 day ago

            Berliner Landesverfassung:

            Verfassung von Berlin - Abschnitt VI: Die Verwaltung Artikel 66

            (1) Die Verwaltung ist bürgernah im demokratischen und sozialen Geist nach der Verfassung und den Gesetzen zu führen.
            (2) Die Bezirke erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Sie nehmen regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahr.

            Artikel 67

            (1) Der Senat nimmt durch die Hauptverwaltung die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr. Dazu gehören:

            1. die Leitungsaufgaben (Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung, Aufsicht),
            2. die Polizei-, Justiz- und Steuerverwaltung,
            3. einzelne andere Aufgabenbereiche, die wegen ihrer Eigenart zwingend einer Durchführung in unmittelbarer Regierungsverantwortung bedürfen.

            Die Ausgestaltung der Aufsicht wird durch Gesetz geregelt. Es kann an Stelle der Fachaufsicht für einzelne Aufgabenbereiche der Bezirke ein Eingriffsrecht für alle Aufgabenbereiche der Bezirke für den Fall vorsehen, daß dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt werden.

            (2) Die Bezirke nehmen alle anderen Aufgaben der Verwaltung wahr. Der Senat kann Grundsätze und allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit der Bezirke erlassen. Er übt auch die Aufsicht darüber aus, daß diese eingehalten werden und die Rechtmäßigkeit der Verwaltung gewahrt bleibt.

            Deine Behauptung, dass hier der Bezirk nicht selber tätig werden dürfte, ist schlichtweg gegen die Berliner Landesverfassung. Selbst wenn man meinte, dass dies ein dringendes Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigen würde, gäbe es nur ein “Eingriffsrecht”. Der Begriff “Eingriff” zeigt jedoch schon, dass die Bezirke nicht vor jeder Handlung um Erlaubnis fragen müssen.

            • Regenschirm@feddit.org
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              1 day ago

              Meine Bemerkungen war schon so richtig. Die Grundsätze der Selbstverwaltung bedeutet nicht, dass sie sich selbst verwalten wie es eine eigene Gebietskörperschaft tut, weil Berlins Bezirke eben keine Körperschaften sind.

              Zum BezVG:

              Bereits der Wortlaut verdeutlicht, dass dieses staatsrechtliche Gewährleistungsrecht für die Berliner Bezirke nicht unmittelbar gelten kann, weil von Gemeinden und Gemeindeverbänden, nicht von Gliederungen unterhalb der Ebene einer Kommune die Rede ist. Dabei handelt es sich gerade nicht. Berlin ist als kreisfreie Stadt vielmehr insgesamt Gemeinde und zugleich Bundesland der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Art. 1 Abs. 1 VvB); Volksvertretung, Regierung und Verwaltung einschließlich der Bezirksverwaltungen nehmen diese Aufgaben Berlins wahr (vgl. Art. 3 Abs. 2 VvB). Die Bezirke sind daher Teil der staatsunmittelbaren Verwaltungsuntergliederung und keine unterstaatlichen Gebietskörperschaften; Träger der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist Berlin als Ganzes, nicht etwa ihre Untergliederungen2. Die Bezirke sind keine selbstständigen Gemeinden, der Grundsatz der Einheitsgemeinde schließt dies aus3. Eine wehrfähige, der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vergleichbare subjektive Rechtsposition steht den Bezirken nicht zu4. Die Bezirksverwaltungen sind vielmehr in der Durchführung ihrer Aufgaben nach § 7 Abs. 1 AZG an Rechts- und VwV5 gebunden; erfüllen diese zwar nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung (Art. 66 Abs. 2 VvB), unterliegen jedoch neben der allgemeinen Bezirksaufsicht (§ 9 AZG), also Rechtsaufsicht, im Einzelfall weiteren fachrechtlichen Eingriffen der Hauptverwaltung (§ 10 ff AZG).

              Stimmt Artikel 67 VvB Abs. 1 Nr. 1 überträgt Grundsatzangelegenheiten der Hauptverwaltung. Und der Kampf gegen Extremismus ist Sache des gesamten Landes Berlins in Zuständigkeit der Senatsebene, genauer geregelt Nr. 3 Abs. 15 ZustKat AZG

              Deine Behauptung, dass hier der Bezirk nicht selber tätig werden dürfte, ist schlichtweg gegen die Berliner Landesverfassung. Selbst wenn man meinte, dass dies ein dringendes Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigen würde, gäbe es nur ein “Eingriffsrecht”. Der Begriff “Eingriff” zeigt jedoch schon, dass die Bezirke nicht vor jeder Handlung um Erlaubnis fragen müssen.

              Das ist keine Behauptung sondern belegter Fakt, dass es eine berlinweite Angelegenheit ist, in der zunächst die Senatsverwaltung zuständig ist. Und ja, ich meine, dass das keine Aufgabe des Bezirks ist, denn dieser regelt örtliches und nicht berlinweites. Der Kampf gegen Extremismus und die Aufklärung der Öffentlichkeit ist aber nunmal Sache des Verfassungschutzes und nicht des Bezirksamtes. Das Eingriffsrecht spielt hier keine Rolle, weil der Bezirke nicht zuständig ist.

              • Saleh@feddit.org
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                1 day ago

                Der Kampf gegen Extremismus und die Aufklärung der Öffentlichkeit ist aber nunmal Sache des Verfassungschutzes

                Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bezirk zu führen? Verfassungsschutz ist übrigens der einzige Begriff im ZustKAT dazu. Demokratieförderung o.ä. sind nicht aufgeführt. Dazu kommt die Frage, ob es im Neukölln Komplex angesichts möglicher Verwicklungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht sogar grundsätzlich geboten ist, an der Aufarbeitung dieser Terrorserie außerhalb der komprommitierten Institutionen zu arbeiten. Zu schlechter Letzt hat mit Kai Wegner auch ein völkischer Rassist, der meint “echte Deutsche” am Vornamen erkennen zu können und dass deutsche Staatsbürger ohen deutsche Vornamen offenbar Bürger zweiter Klasse sind, die Regierungsführung übernommen.

                Wenn du meinst, dass der Kampf gegen Extremismus eine alleinge Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, solltest du dringend Strafanzeige gegen die ganzen zivilgesellschaftlichen Organisationen stellen. Die betreiben dann anscheinend Amtsanmaßung…

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                  1 day ago

                  Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bezirk zu führen?

                  Selbstverständlich

                  Verfassungsschutz ist übrigens der einzige Begriff im ZustKAT dazu. Demokratieförderung o.ä. sind nicht aufgeführt.

                  Fördert der Verfassungsschutz nicht die Demokratie, indem er über die Gefahren und aktuellen Bestrebungen extremer Flügel oder Personen warnt und diese beschreibt?

                  Gerne teile ich deine Kritik am Verfassungsschutz, falls es darum ginge, dass dieser die Öffentlichkeit zu wenig umfassten unterrichtet und ein solcher Bericht auch auf die einzelnen Bezirke bezogen aus dortiger Feder stammen müsste.

                  Dazu kommt die Frage, ob es im Neukölln Komplex angesichts möglicher Verwicklungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht sogar grundsätzlich geboten ist, an der Aufarbeitung dieser Terrorserie außerhalb der komprommitierten Institutionen zu arbeiten.

                  Unbedingt, nur warum nicht über den Journalismus?

                  Wenn du meinst, dass der Kampf gegen Extremismus eine alleinge Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, solltest du dringend Strafanzeige gegen die ganzen zivilgesellschaftlichen Organisationen stellen. Die betreiben dann anscheinend Amtsanmaßung…

                  Genau, wenn ich das meinen würde, nur glaube ich, dass du selbst weißt dass ich das so nicht meine, und falls nicht, sage ich es dir jetzt hiermit mit :) . Ein Beitrag ist es aber auch, seine Aufgaben wahrzunehmen, auch wenn diese keinen direkten Bezug haben, sondern die Entstehung verhindert.